Zweitmeinung

Die Interpretation von radiologischen Bildern ist nicht immer frei von Fehlern. Wir bieten Ihnen zu Ihrer Sicherheit die Möglichkeit sich eine Zweitmeinung ihrer Untersuchung einzuholen.

Laut einer Studie aus dem Oktober 2012 welche im „American Journal of Roentgenology“ publiziert wurde, erhöht sich die Genauigkeit Ihrer Diagnose verglichen mit der Erstaussage bei einer erneuten Interpretation durch einen ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Radiologen um mehr als 90% .

Kontaktieren Sie uns, lassen Sie uns Ihre Bilder zukommen und fordern Sie unser Angebot an.

Sie verdienen diese Sicherheit!

Die Kosten für eine Zweitmeinung sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von Ihnen selbst übernommen werden.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.

Die Kosten für eine konsiliarische Beratung bzw. eine Zweitmeinung liegen – je nach Schwierigkeit des Falles – zwischen 86,62 € und 133,45 € und berechnen sich wie folgt:

GOÄ-Analogbewertung der Ziffern:

Ziff. 60: konsiliarische Erörterung zwischen 2 Ärzten, 2,3 – 3,5facher Satz
Ziff. A80/A85: schriftliche gutachterliche Äußerung (mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand) etc., 2,3 – 3,5facher Satz
Ziff. 95: Schreibgebühr, 1-2facher Satz

Bitte laden Sie sich das Formular zur Erklärung der Kostenübernahme herunter, drucken Sie es aus und senden Sie uns dieses zusammen mit Ihren Bildern und den dazugehörenden Befunden zu!

PDF-Formular Kostenübernahmeerklärung